Pressearchiv (2005 - 2020)

BI setzt sich für gleiches Lärmschutz-Niveau im gesamten Bereich des (Planfeststellungsabschnitt) PFA 7.1 ein.

von Bi-Bahntrasse

Sehr geehrter Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur
Herr Andreas Scheuer
Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin

Betreff: Schallschutzniveau für den nördlichen Tunnelauslauf im PFA 7.1 an der Rheintalbahn.

Da Sie die hiesige Situation wohl nicht im Detail präsent haben können, hier kurz die Situation:

Offenburg ist Teil der Güterzug-Traversale Rotterdam – Genua. Und bildet mit dem Streckenabschnitt Offenburg - Basel den südlichen Abschluss.

Mit Beschluss des Bundestages im Januar 2016 erging an die Bahn der Auftrag, die zwei zusätzlichen Güterzuggleise nicht mehr mitten durch Offenburg zu führen, sondern eine Tunneltrasse zu planen.

Der Bundestags-Beschluss besagt auch, dass die Bürger an den Neubaustrecken mit übergesetzlichem Lärmschutz versorgt werden.

Wegen des Tunnelzulaufes im Norden von Offenburg musste nun der PFA 7.1 bis nach Appenweier hin verlängert werden. (alt: km 145,50 bis km 154,20 , neu: km 138,50 bis km 154,20)

Schon zum damaligen Zeitpunkt wurde auf den möglichen Regelbedarf hingewiesen, dass der vereinbarte Schallschutz auch für das nachträglich nach Norden erweiterte Teilstück des PFA 7.1 gelten müsse.

Es tat sich allerdings nichts.
Seit der letzten Sitzung des regionalen Projektbegleitgremiums Tunnel in November 2019 wird in der Region nun vehement jene Regelung eingefordert, da die Bahn angeblich keine Freigabe habe, für den nördliche Tunnelzulauf mit übergesetzlichem „Volllärmschutz“, wie er südlich gilt, zu planen. Hierfür müssten erst Gelder vom Bund bewilligt werden.

Für die Bevölkerung ist klar, dass mit der nachträglichen Erweiterung des PFA 7.1 in Richtung Appenweier natürlich derselbe Schallschutz, der im bisher kleineren PFA 7.1 galt, zu gelten habe.

Inzwischen beschäftigt das kuriose Thema neben den betroffenen Gemeinden und der BI-Bahntrasse schon etliche MdB, MdL, den Regionalverband, die DB, das BMVI.

Wie kann es sein, dass ein logischer Vorgang ein so kompliziertes rechtliches Gerangel auslöst, dass hier schon 4 Jahre nicht entschieden werden kann und viele Fachleute deshalb wertvolle Zeit vergeuden müssen und unnötig Finanzressourcen verschleudert werden?

Müssen wir Bürger befürchten, dass die betroffenen Politiker nicht mehr in der Lage sind, diesen unkomplizierten Vorgang so zu entscheiden, dass im selben PFA auch dieselben Regeln für Lärmschutz gelten müssen?

Sie, Herr Scheuer, reden zu Recht davon, dass die Planungsverfahren zu lange dauern und sich deshalb Projekte unverhältnismäßig in die Länge ziehen.
Aber als Weisheit letzter Schluss soll das Mitspracherecht der Bürger eingeschränkt werden, um schneller zu werden (MgvG).

Aber sehen wir jetzt mal konkret auf den Fall VollLärmschutz im PFA 7.1:
Es sind nicht die Bürger, die hier im Beteiligungsverfahren das Projekt in die Länge ziehen. Hier ist einzig fest zu stellen, dass politisch Verantwortliche es nicht hinbekommen, innerhalb von 4 Jahren eine so evident einfache Entscheidung zu treffen, nämlich den von Bundestag beschlossenen übergesetzlichen Schallschutz für den PFA 7.1 nun auch für die nachträglich notwendig gewordene Erweiterung zu beschließen.

Das ist nicht zu fassen und einem Bürger, der für die Finanzmittel herhalten muss, nicht mehr zu vermitteln!
Wir Mitglieder der Bürgerinitiative Bahntrasse e.V. Offenburg erwarten von Ihnen als der hauptverantwortlichen Bundesinstanz, dass Sie in Ihrem Ministerium energisch für eine zügige Entscheidung zu Gunsten des übergesetzlichen Schallschutzniveaus sorgen und zwar noch deutlich vor der für Mai anvisierten Öffentlichkeitsinformation der DB für die Bevölkerung von Offenburg.

Eine Präsentation des Tunnelverlaufes der Bahn im Mai mit unterschiedlichem Schutzniveau im Norden gegenüber dem Süden, würde hier viel gewonnenes Vertrauen zerstören und erhebliche Unruhe verursachen.

Sollte deshalb dann auch noch der Zeitplan des Tunnelbaus ins Wanken kommen, müsste hier wieder eine Region aufstehen, weil sie sich nicht wegen politischer Säumnisse den Zeitplan des langerkämpften Tunnels und der folgenden Bauabschnitte kaputt machen lassen wird. Diese Planungsverzögerung haben Sie und nicht die Bürger zu verantworten!

Anfang Mai 2020 ist die Öffentlichkeitsveranstaltung der Bahn geplant. Bitte setzen Sie Ihr politisches Gewicht dafür ein, dass rechtzeitig vorher eine Regelung der Mittelfinanzierung zwischen Bund und Land für einen gleichmäßigen übergesetzlichen Schallschutz in ein und demselben PFA getroffen wird.

Die Zeit drängt, wir würden uns über eine zeitnahe Rückantwort freuen.

Mit freundlichem Gruß

Karl Bäuerle
Vorsitzender der BI-Bahntrasse e.V. Offenburg

Die Liste der angeschriebenen Politiker

Um eine schnellere Entscheidung bezüglich der Finanzierung des übergesetzlichen Lärmvollschutzes für die Bürger am nördlichen Tunnelzulauf zu unterstützen, haben wir all die im Anhang aufgelisteten Politiker/innen angeschriebenen.

Die Schreiben wurden individuell an die jeweiligen Verantwortungsträger formuliert, orientieren sich aber stark an dem Schreiben an BVM Herr Scheuer.

Ein persönliches Gespräch mit dem MdB HerrnFechner hatte selbigen Inhalt.
Wir hoffen auf entsprechende Reaktionen, die wir Ihnen gerne wieder mitteilen.

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